
Das Working Holiday Programm
Was ist das Working Holiday Maker Programm?
Das Programm „Working Holiday Maker“ ermöglicht jungen Erwachsenen (18 bis 30 Jahre) aus ausgewählten Partnerländern, in Australien zu arbeiten, während sie einen längeren Urlaub haben. Die Arbeit in Australien darf nicht der Hauptzweck des Besuchs des Visuminhabers sein. Das Working Holiday Maker-Programm umfasst die Visa für Working Holiday (Unterklasse 417) und Work and Holiday (Unterklasse 462).
Zwischen Deutschland und Australien gibt es ein Working Holiday Abkommen und damit können Inhaber eines deutschen Reisepasses das Working Holiday Visum (Unterklasse 417) beantragen. Es gibt keine jährliche Quote und damit bekommt fast jeder Antragsteller dieses Visum sehr schnell ausgestellt.
Zwischen Österreich und Australien gibt es ein Work and Holiday Abkommen und damit können Inhaber eines österreichischen Reisepasses das Work and Holiday Visum (Unterklasse 462) beantragen. Leider gibt es eine jährliche Quote von nur 200 Visa. Dies sind sehr schnell vergriffen. Die Quote wird am 1. Juli eines Jahres eröffnet und die Visa werden nach der Reihe des Eingangs vergeben. Man sollte daher gleich am 1. Juli früh morgens dieses Visums online beantragen.
Zwischen der Schweiz und Australien gibt es leider weder ein Working Holiday noch ein Work and Holiday Abkommen. Schweizer Passinhaber können als Touristen bis zu 3 Monaten oder mit einem verlängerten Touristenvisum bis zu 6 Monaten nach Australien einreisen. Sie können nur an unbezahlter Rancharbeit teilnehmen.
In Australien arbeiten – sechs Monate bei einem Arbeitgeber
Wenn man ein Working Holiday (Subclass 417) oder Work and Holiday (Subclass 462) Visum hat, muss der Hauptzweck des Aufenthalts ein längeren Urlaub sein. Man kann während des 12-monatigen Aufenthalts in Australien jede Art von Arbeit erledigen, also nicht nur Ranch- oder Farmarbeit, sondern beliebige Jobs. Die Bedingungen des Visums beschränken sich jedoch auf maximal sechs Monate mit einem Arbeitgeber, es sei denn, man hat vom Ministerium für Inneres die Erlaubnis erhalten, länger zu arbeiten.
Man muss jedoch nicht die Erlaubnis einholen, bis zu 12 Monate bei demselben Arbeitgeber zu arbeiten, wenn die Arbeit an verschiedenen Orten durchgeführt wird und die Arbeit an einem Ort nicht länger als sechs Monate dauert.
Beispielsweise kann man in folgenden Situationen mit einem Arbeitgeber für bis zu 12 Monate arbeiten:
- Hotels, Resorts oder Restaurants innerhalb derselben Kette, sofern sie sich in an verschiedenen Orten befinden
- unabhängige Franchise-Unternehmen, an verschiedenen Arbeitsplätzen
- Staatliche und territoriale Schulen und Gesundheitseinrichtungen, sofern sich diese Einrichtungen an verschiedenen Adressen befinden
- getrennte Niederlassungen oder Einrichtungen (z. B. Ranches, Farmbetriebe) derselben Organisation oder Geschäftsinhabers
Detaillierte Infos findet man unter: https://www.homeaffairs.gov.au